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Montag, 11. Januar 2010 - 23:32 Uhr
Christliches Zeugnis kippt CDU-Ratsmehrheit

Richtig spannend wurde es in der ansonsten routinemäßigen Neusser Stadtratssitzung als über die Anzahl der in diesem Jahr zu genehmigenden "verkaufsoffenen Sonntage" beschlossen werden sollte.
Vier Sonntage wollte die CDU/FDP-Mehrheit freigeben.
Darunter auch den Reformationssonntag (31.10.) und den 5.12., die auf Antrag zweier Geschäftstreibender beantragt wurden. Nach heftigen Protesten der evangelischen wie katholischen Kirche hat die CDU-Fraktion statt des Reformationstages den 7. November vorgeschlagen und hoffte, mit ihrer Mehrheit im Rat zum Wohl der Stadt entscheiden zu können.
Doch die Diskussion verlief anders als erwartet: der für die Deutsche Zentrumspartei in den Stadtrat gewählte ehemalige Christdemokrat Reinhard Josef Wendt hat mit großer Vehemenz der CDU-Führung "Scheinheiligkeit" vorgeworfen. Unterstützung erhielt er von dem Vorsitzenden der Grünen-Fraktion, Michael Klinkicht, der von einer "Lehrstunde" für die CDU sprach und dem Zentrum zuerkannte, viel eher das "C" in ihrem Namen tragen zu können.
In geheimer Abstimmung schließlich lehnte der Stadtrat mit einer Stimme Mehrheit die vorweihnachtlichen Sonntage als verkaufsoffen ab.
Ein großer Erfolg und Zeugnis für wahren christlichem Mut.
Samstag, 26. Dezember 2009 - 16:03 Uhr
Erziehung in der Familie ist konkurrenzlos
von Maria Steuer
Die ideale Betreuungsform in den ersten drei Jahren ist und bleibt die familiäre Erziehung
Die Diskussion um das Betreuungsgeld macht deutlich, dass von den Entscheidungsträgern die Bedeutung einer verlässlichen Mutter-Kind-Beziehung negiert wird. Es entsteht der Eindruck, als könne Kleinstkindern in Krippen bereits Bildung verabreicht werden. Auf abenteuerliche Art wird argumentiert, warum verhindert werden muss, dass Kinder die ersten drei Jahre in familiärer Obhut aufwachsen.
Wer Krippenbetreuung für Kinder unter drei Jahren nicht nur bedenkenlos empfiehlt, sondern auch noch idealisiert, verfehlt seine Verantwortung als Entscheidungsträger. Volksvertreter sind, ob weltlich oder christlich, verpflichtet zur Abwehr von Gefahren – und das bereits angesichts von Risiken.
Die seriösen, wissenschaftlichen Befunde zur Krippenforschung beschreiben die Risiken eindrücklich und können eine bedenkenlose Befürwortung der Krippenbetreuung nicht unterstützen.
Leider sind die Schäden, die die Krippenbetreuung den Kleinstkindern zufügt, nicht so leicht erkennbar, wie z.B. die Pusteln bei Masern. Kinder »funktionieren«. kognitiv und im Verhalten meist weiter. Dass dieses »Funktionieren« auf einem »falschen Selbst-« beziehungsweise einer »Pseudounabhängigkeit basieren kann, wird nicht erkannt oder bewusst übersehen. Messungen der Stresshormone belegen, dass scheinbar unauffällige Kinder unter enormer Anspannung stehen.
Die vorgebrachten Argumente können einer Prüfung nicht standhalten:
1. Argument:
Was zählt, ist die Qualität der verbrachten gemeinsamen Zeit von Mutter und Kleinstkind (Qualitätsstunden).
Wahrheit:
Mehr Zeit der Kleinstkinder in Außenbetreuung ist verbunden mit geringerem Einfühlungsvermögen der entsprechenden Mütter. Die Interaktionsqualität zwischen Mutter und Kind verschlechterte sich in bis zum Alter von drei Jahren. Zeigten die Mütter von vornherein nur ein geringeres Einfühlungsvermögen, so stieg durch den Krippenaufenthalt das Risiko einer unsicheren Bindung. (NICHD)
(ohne Quantität keine Qualität)
2. Argument:
Kleinkinder profitieren von der Krippenerziehung in ihrem sozialen und kognitiven Verhalten.
Wahrheit:
Kleinkinder sind in der Kinderkrippe hohem psychisch messbaren Stress ausgesetzt (Vermeer u. van Ijzendoorn 2006). Es besteht in einigen Fällen das Risiko, dass er zu Hirnschädigungen führt. Ursachen für solche Belastungen sind die frühe Mutter-Kind-Trennung sowie die Ansammlung von vielen Kindern, welche noch nicht reif für gegenseitige ausdauernde Kooperation sind.
3. Argument:
Vor allem sozial benachteiligte Kinder profitieren von Kinderkrippen.
Wahrheit:
Die Untersuchungen von G. Fein (1996), als auch von Ziegenhain und Wolff (2000), kommen zu dem Ergebnis, dass viele jener Kinder, die Unterstützung am nötigsten gebraucht hätten, da sie eher als schwierig galten und bisher keine sichere Bindungen aufbauen konnten, offensichtlich keine Integration in die Krippe erlangten. Man muss sogar die Frage stellen, ob ein institutioneller Aufenthalt in jüngster Kindheit, sofern er einen erheblichen täglichen Stundenumfang betrifft, diesen Kindern nicht selten eher schadet als nützt.
4. Argument:
Migrantenkinder müssen schon früh in Kinderkrippen die deutsche Sprache erlernen, um nicht benachteiligt zu werden.
Wahrheit:
Erst einmal sollten Migrantenkinder von ihren Eltern und Verwandten ihre eigene Muttersprache erlernen, um in ihrer eigenen Familie kooperieren zu können und ihre Identität zu festigen. Es ist dann für sie auch einfacher und keinesfalls zu spät, im Kindergarten mit 3 – 4 Jahren die deutsche Sprache zu erlernen.
Was die frühzeitige außerfamiliäre Bildungsvermittlung betrifft, gilt natürlich für Migrantenkinder dasselbe wie für solche deutscher Herkunft: Bildung kann später spielend nachgeholt werden, ein zuwenig an Zuwendung und Förderung der emotionalen Entwicklung ist kaum reparabel.
Zusammenfassend ist zu fordern, dass, angesichts der Risikobetreuung in Krippen, ab sofort die Familien zu unterstützen und zu fördern sind.
Wer sich für Kinder entscheidet, trägt Verantwortung, die nicht an staatliche Institutionen abgegeben werden kann.
Wer glaubt, dass frühkindliche Fremdbetreuung Kindern nützen könne, verschläft die aktuellen Forschungsergebnisse der Hirnforschung.
Sorgen wir dafür, dass Eltern wieder in die Lage versetzt werden, die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erfüllen, ihnen genügend Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen und ihnen anregungsreiche Bedingungen des Aufwachsens zu bieten. Nach jahrelanger falscher Entwicklungshilfe, sollte es allgemein bekannt sein, dass Hilfe zur Selbsthilfe allein zukunftsweisend ist.
Maria Steuer ist Kinderärztin und Familientherapeutin
Dienstag, 22. Dezember 2009 - 22:43 Uhr
Öffentliche Betreuung kontra elterliche Erziehung
(der Link der Überschrift führt zur Homepage des Autors)
Ein neuer Lösungsansatz im ideologisch verbrämten Kampf ums „Betreuungsgeld“ zwischen ‚Herd-Prämie’ und ‚Entsorgungs-Finanzanreiz’.
Von Albert Wunsch
Der Grundsatz: ‚Gleiches Recht für alle’ scheint ausgedient. Wenn also Verbände und Personenvereinigungen Geld für vergleichbare Erziehungsleistung fordern, sei dies ein sozial- und gleichstellungspolitischer Rückschritt. Denn „Das Betreuungsgeld widerspricht den Prinzipien einer modernen Gesellschaft in hohem Maße“, so äußern sich einige gesellschaftliche Gruppen in einem offenen Brief an die Kanzlerin und die Familieministerin. ‚Wahlfreiheit für die Eltern werde dadurch hergestellt, dass genügend qualitativ hochwertige und gebührenfreie oder kostengünstige Ganztagsbetreuungsplätze zur Verfügung stehen’, so im Focus vom 2.12.2009
Ja, modern soll eine Politik sein. Aber was sagt der Begriff inhaltlich aus? Eigene Qualitätsaussagen und deren Zukunftsrelevanz ausklammern und sich stattdessen vom Mainstream tragen zu lassen? Nun, es scheint modern zu sein, Steuern zu hinterziehen, eine berufliche Karriere über alles zu setzen, die Rocklängen von Jahr zu Jahr kürzen oder fallen zu lassen und Ehrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein als antiquierte Eigenschaften einzustufen. Was bringt also eine Anpassung an den Zeitgeist? Und was heißt Wahlfreiheit? Wird diese vorausgesetzt, wenn der Staat aus Steuermittel finanzierte Ganztagsbetreuungs-Angebote für entsorgungsfreudige Eltern von Kleinst-Kindern schafft und sich die für die Erziehung ihrer Unter-Dreijährigen-Kinder selbst sorgenden Eltern – immerhin z.Z eine über 70% Mehrheit - sich ganz frei gegen einen staatlichen Zusatz-Geldsegen zwischen 1.200,- und 600,- Euro pro Kind und Monat (je nach Alter differierend) entscheiden dürfen? Der normale Menschenverstand und auch das Bundesverfassungsgericht teilt diese eigentümliche Auffassung keinesfalls. Denn im „Kinderbetreuungsurteil“ vom 19.1.1999 wird ausdrücklich die Schaffung der „Wahlfreiheit für Eltern bei der Art der Kinderbetreuung in ihren ‚tatsächlichen‘ Voraussetzungen“ gefordert.
Es ist schon obskur, welche gesellschaftspolitisch wichtige Themen über das sogenannte Betreuungsgeld abzuarbeiten versucht werden, häufig mit dem Ziel: ‚das Elterngeld muss weg!’ Weil diese Forderung Einigen jedoch zu schwer verkäuflich zu sein scheint, werden sogenannte Gutschein-Modelle als Weg des geringeren Übels betrachtet. Der Schlagabtausch ist oft polemisch und die Flachheit der Argumente offenbart eine begrenzte Zurechnungsfähigkeit ihrer leichtfertigen Protagonisten. Sie scheinen schon vom Geist der durch sie ins Feld geführten Unterstellungen geprägt zu sein, weil ja das Gros der Eltern das „Betreuungsgeld“ in „Fachbildschirme, Bierkästen-Berge oder Alufelgen“ umsetzen würde.
So nachvollziehbar es ist, das ‚eigenwillige’ Konsumverhalten einer Bevölkerungs-Minderheit mit Nachwuchs - als Eltern möchte ich diese Menschen ungern bezeichnen, da dieser Begriff etwas mit Verantwortungsübernahme für die eigenen Kinder zu tun hat - nicht noch durch zusätzliches Geld des Staates zu steigern, so sollte doch der Grundsatz gelten, eine Mehrheit nicht am Unakzeptablen von Minderheiten zu messen. Ein Grundsatz, ‚auch wenn du Einen im Visier hast, nimm gleich alle unter Beschuss’, wäre menschenverachtend. Wenn dies doch gewollt oder quasi als Kollateralschaden in kauf genommen wird, dann sollten wir diese Denk-Maxime aber konsequenterweise einmal für einige Bereiche unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens konkretisieren.
Da gibt es Abgeordnete in Bund, Ländern und Kommunen, welche faul, falsch oder/und bestechlich sind. Auch wenn dies eine Minderheit ist, was soll’s: ‚Traue niemand und bleib an Wahltagen den Urnen fern, weil grundsätzlich Trägheit, Lüge und Korruption zu unterstellen sind’. Die Devise lautet: ‚Nur General-Attacken können Klarheit schaffen, koste es was es wolle’. Ob polemisierende Bezirks-Bürgermeister, gesunde Krank-Feiernde, randalierende Fußball-Fans, dopende Sportler, gewalttätige Polisten, Sozialleistungs-Betrüger, schludriges Pflegepersonal, unfähige Lehrkräfte, rendite-gierige Banker bzw. Manager, macht-versessene Medien-Mogule oder geldvernichtende öffentlichen Verwaltungen, alle nicht an diesen Negativ-Verhaltensmustern orientierten Menschen müssen dann ab sofort mit Rundum-Unterstellungen leben.
‚Kein Geld in die Hände von Unverantwortlichen’ hieße dann aber auch, dass verantwortungsbewusste Bundesbürger ihre Steuer nur noch per Gutschein - mit spezieller Zweckbindung natürlich - ans Finanzamt geben. Denn seit Jahren weist der Bundesrechnungshof nach, dass durch öffentliche Hände mit großer Unbedarftheit fahrlässig bis grob fahrlässig jährlich zig Millionen versenkt werden, ob durch Planungs- bzw. Abwicklungsfehler, schlampige Abrechnungen, unnütze Materialbeschaffungen oder protzende Bauvorhaben. Eine aktuelle Schlagzeile vom 8.12.2009 zu diesem Desaster: ‚Schon wieder ‚ne Milliarde verplempert – fröhliche Weihnachten’!
Es ist richtig, dass asoziales Verhalten vom Staat nicht gestützt werden darf. Aber es ist schon eigenartig, wenn dieselben Akteure bei ihren Forderungen nach einer Erhöhung der Sozialhilfesätze – ob für Kinder oder ganz allgemein – keine Bedenken wegen eines möglichen Zuwendungs-Missbrauchs äußern und diesen nur beim Betreuungsgeld mutmaßen. Werden die Euros unterschiedlich gekennzeichnet sein? Fakt ist, dass Geld immer auch einen Missbrauch ermöglicht. Viele Schutz-Gesetze tragen diesem Umstand Rechnung. Wenn die ‚Anti-Betreuungsgeld-Akteure’ jedoch wirklich einem Zuwendungs-Missbrauch den Garaus machen wollen, dann sollten sie umgehend darangehen, asoziale Verhaltensweisen, ob von Quasi-Eltern oder in anderen Lebensbereichen, als solche zu benennen und gezielt auf Änderung hinarbeiten. Beispielsweise bieten alle Sozialleistungs-Empfänger, deren Kinder ohne Frühstück in den Tag starten, kein Mittagessen erhalten und oft bis zum Abend auf der Straße herumlungern müssen, dazu ein ideales Einsatzfeld. Denn das Geld für diese Mahlzeiten wurde vom Staat zweckgebunden zur Verfügung gestellt, aber aus Antriebsmangel/Faulheit und fehlendem Verantwortungsbewusstsein nicht entsprechend eingesetzt. Aber bisher scheint dies niemand zum Handeln anzuregen.
Auch wenn Argumente nicht ganz so ideologisch verbrämt geäußert werden, der nachfolge Satz aus familien-ministeriellem Munde hat’s auch in sich: Es ist kontraproduktiv, ‚die wichtige frühkindliche Bildung auszubauen und gleichzeitig Eltern mit 150, - Euro davon wegzulocken’! Woran wird hier festgemacht, dass frühkindliche Bildung nur in der Krippe, nicht aber in der Familie vorzufinden ist? Wer sagt überhaupt, was eine qualitative Erziehung und Bildung ausmacht? Die Mehrheit der Fachkräfte jedenfalls bringt ein, u.A. auch der Krippenbefürworter Prof. W.E. Fthenakis,, dass momentan weder qualitativ noch quantitativ von einem ‚befriedigenden’ Zustand ausgegangen werden kann. Und wenn Säuglinge mit der Intention in die Ganztagsbetreuung gegeben werden, um dort möglichst früh soziale Kompetenz zu entwickeln, dann offenbart dies eine haarsträubende Kenntnis von den Entwicklungsstufen und Bindungs-Bedürfnissen eines Kleinkindes.
Aber auch das Argument, dass Krippen einen größeren Kindersegen erschließen würden, ist hohl. Selbst die neue Bundesfamilienministerin äußert sich am ersten Arbeitstag so unbedarft. Denn in den sogenannten neuen Ländern mit einem zigfach höheren U-Drei-Angebot als im übrigen Bundesgebiet, gibt es ca. 20% weniger Geburten pro Frau. Dagegen wurde vor 2 Jahren im Raum Tübingen offenkundig, dass dem höchsten Kinderanteil pro Frau in Deutschland ein Null-Angebot an Krippenplätzen gegenüber stand. Schon vor Jahren auf dem Katholikentag in Ulm äußerte sich Prof. Herwig Birg, einer der anerkanntesten Bevölkerungsforscher in Deutschland gegenüber Bundesfamilienministerin Renate Schmidt nach dem Einbringen dieses Argumentes mehr oder weniger wortwörtlich: „Frau Ministerin, Unfug wird durch ständige Wiederholung auch nicht richtiger“ und brachte ein, dass es statistisch einen eindeutigern Zusammenhang zwischen dem Wunsch von Frauen nach Erwerbstätigkeit und dem Rückgang des Kinderwunsches gibt, egal ob Betreuungsplätze vorhanden sind oder nicht.
Die Zielsetzung, weg von der elterlichen Erziehung und hin zu vom Staat geförderten Betreuungsprogrammen wurde schon kurz vor der letzten Jahrtausendwende immer offensichtlicher. „70 Jahre nach den Erfahrungen mit dem totalitären Erziehungsanspruch der Nazis und ein Jahrzehnt nach dem Ende der Erziehungsdiktatur in der DDR vollzieht sich in Deutschland ein Paradigmenwechsel, hin zu mehr öffentlicher Erziehung. Es verwundert, wie wenig inhaltlich die Diskussion geführt wird. Denn Ganztagsbetreuung an sich ist noch kein Erfolgsrezept“ so Astrid Wirtz im Kölner Stadtanzeiger vom 11.6.2002
‚Nicht die Erziehung sondern Entsorgung von Kindern wird zurzeit staatlich gefördert’. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB 8) drückt sich im § 22 zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen unmissverständlich aus: „Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familie orientieren.“ Wer also auf diesem Hintergrund mehr „Betreuungsplätze“ fordert, sucht im Grunde beaufsichtigte ‘Parkhäuser für Kinder’. Die Praxis belegt, das z.Z. auch nicht mehr geht bzw. gewollt ist. Ob in der Krippe, verlässlichen Halbtags-Grundschule oder bei Anschlussprogrammen im Nachmittagsbereich: Es gibt weder angemessen bezahlte und ausgebildete Kräfte, noch ein Erziehungskonzept bzw. entsprechende Regelungen zur intensiven Zusammenarbeit mit den Eltern. So wird „Bildung und Erziehung“ - bewusst oder unbewusst - ausgeklammert und dem in der Verfassung geforderten Kindeswohl zuwider gehandelt.
Im Kern geht es um die leicht variierte Gretchenfrage: ‚Staat, wie hast du’s mit der Elternverantwortung‘? Setzt du auf Befähigung und gute Rahmenbedingungen für eine Erziehung im Elternhaus, oder springst du auf ein öffentliches Versorgungsmodell zwischen Kinderkrippe und Ganztagsschule? Und die Gegenfrage müsste lauten: Eltern, wie habt ihr’s denn mit eurer Erziehungsverantwortung? Wurde sie schon kommentarlos der öffentlichen Hand untergeschoben oder nehmt ihr noch die Erstverantwortung für das Aufwachsen eurer Kinder wahr? - Die Fakten zeigen, in welche Richtung es geht. Das Bundesverfassungsgericht wird zum Anwalt von Kindern und fordert vom Gesetzgeber eine Stärkung der Elternverantwortung. Die Eltern ordnen die Kinder-Erziehungsverantwortung der Erwerbstätigkeit unter. Die Politik setzt auf mehr ganztägige Betreuungsangebote. Legislative und Judikative liegen im Clinch und die Eltern scheint die Auseinandersetzung gar nicht zu interessieren. Armes Kinder-Deutschland.
Zu diesem Richtungsstreit ein entlarvender Wackelakt-Beleg des ehemaligen SPD-Vorsitzenden und Bundeskanzlers Gerhard Schröder auf dem SPD-Kongress: „Die Mitte in Deutschland“. Im Redemanuskript stand dazu: „Die Eltern müssen sich wieder intensiver um die Entwicklung ihrer Kinder kümmern“. Stattdessen wurde gesagt: „Um die Leistungsbereitschaft und die Leistungsfähigkeit unserer Kinder zu fördern, muss das Angebot von Ganztagsbetreuung an den Schulen deutlich ausgeweitet werden“, um so brach liegende Ressourcen auszuschöpfen. Richtungsweisend vorgedacht, den SPD-Genossen und der Öffentlichkeit gegenüber wurde verkauft, was ankommt. Die Folgejahre lehrten uns, dass die Parteien mit dem C im Nahmen in großem Übereifer die uralte sozialistische Idee der staatlichen Erziehung übernahmen.
Hatten die alten Griechen und Römer noch eine ‚Göttin des heimischen Herdes’ und ist die Küche in allen Kulturen ein bevorzugter Ort des familiären Wohlbefindens, so soll durch die Protagonisten einer Ablehnung des Betreuungsgeldes mit der Wortschöpfung „Herdprämie“ die Erziehungsleistung einer Mehrheit der Eltern abqualifiziert werden, um so von der selbst favorisierten stattlichen ‚Entsorgungs-Prämie’ abzulenken. Der aberwitzige Slogan lautet: ‚Wir wollen die Familien stärken, indem wir die Kinder über Tag betreuen’. Ein tragfähiges und auf Zukunft gerichtetes Familienmodell soll ‚modernen’, und ‚bunten’ Lebens-Formen weichen. Aber was hat eine Gesellschaft von schillerndem Tand, wo ‚Vielfalt und Uneinkalkulierbarkeit` zum Platzhalter von ‚Verlässlichkeit und Stabilität’ erklärt werden?
Die höchst ideologischen Auseinandersetzungen der letzten Tage helfen weder Kindern noch deren Eltern. Gab es früher Väter und Mütter, welche wegen Zeitmangels oft ein – vielleicht begründet – schlechtes Gewissen im Umgang mit Ihren Kindern hatten, so werden heute Vollzeit-Eltern in ein schlechtes Licht zu rücken gesucht. Sie werden nicht nur als vom Puls der Zeit abgekoppelte Verhinderer einer ‚richtigen frühkindlichen Bildung’ dargestellt und erhalten weder eine staatliche Anerkennung noch eine finanzielle Unterstützung für ihre Leistung. Nein, statt dessen werden sie oft von den anders orientierten Mit-Eltern milde belächelt und gleichzeitig in Sondersituationen als Nothilfe einzusetzen gesucht, frei nach der Devise: ‚Du bist doch den ganzen Tag zu Hause, da kannst du doch sicher meinen Kevin mit von der Kita abholen und meine Chantalle mit deiner Johanna zum Reiten bringen. Weist Du, mein Beruf fordert mich halt’.
Der bisherige Schlagabtausch fordert dazu auf, diese unsägliche Diskussion schnell zu beenden: ‚Das Betreuungsgeld muss wirklich weg’, auch wenn dies hier unter einem anderen Vorzeichen gefordert wird. Stattdessen hat der Staat die Aufgabe, nicht die Form eines Umgangs mit Kindern, sondern deren Inhalt - die Erziehung - zu fördern. Dieses Erziehungsgeld für die unter Dreijährigen geht an die Eltern. Diese können es dann an Tagesmütter oder KiTas tragen oder für ihre eigene Erziehungsleistung vereinnahmen. Findet in Problemfamilien diese nicht angemessen statt, ist das Wächter-Amt des Staates gefordert, schnell und angemessen zu intervenieren.
Das notwendige Geld ist vorhanden, Denn da für 1/3 der Kinder ein Betreuungsplatz geschaffen werden soll, ein solcher durchschnittlich 900,- Euro pro Kind und Monat an öffentlichen Mittel bindet, steht für alle Eltern somit ein Erziehungsgeld in Höhe von 300,- Euro zur Verfügung. Die restlichen Kosten für eine öffentliche U-Drei-Betreuung sind dann von den jeweiligen Eltern zu erbringen. Darüber hinaus wäre eine verantwortungsvolle und qualitative elterliche Erziehung durch den Besuch von Elternseminaren, wie z.B. „Starke Eltern, starke Kinder“, auch durch gezielte Finanzanreize zu fördern, wie dies z.B. seit Jahren in den Bereichen Umweltschutz und Energieeinsparung der Fall ist Geschieht dies nicht, wird weiter viel zu viel Geld in Mangelhaftes und nicht in Förderliches fließen.
Dr. Albert Wunsch, 41470 Neuss, Im Hawisch 17
Der Autor ist prom. Erziehungswissenschaftler und Psychologe und vertritt an der KatHo Köln u.A. die Lehrgebiete Kleinkindpädagogik und Eltern-Qualifikationsprogramme.
Freitag, 18. Dezember 2009 - 17:15 Uhr
Betreuungsgeld als erster Schritt zur Wahlfreiheit bleibt unverhandelbar
Offener Brief
an Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Frau Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Köhler
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Frau Ministerin,
die anhaltende öffentliche Diskussion um das Betreuungsgeld mit zunehmend sachfremden Argumenten veranlasst uns, in einer gemeinsamen Stellungnahme grundlegende Tatsachen in Erinnerung zu rufen:
1. Eltern haben das Selbstbestimmungsrecht für die Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 GG).
2. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Kinderbetreuungsurteil" vom 10. November 1998 die Wahlfreiheit unterstrichen und entschieden, dass der Staat
jede von den Eltern gewählte Betreuungsform gleichermaßen fördern muss und keine Form der Betreuung einseitig bevorzugen darf.
Die Unterzeichner erwarten, dass die Bundesregierung dieser Entscheidung nachkommt.
Es hat uns gefreut, dass Sie selbst sich in den letzten Tagen jeweils deutlich zur elterlichen Wahlfreiheit und zum Betreuungsgeld bekannt haben. Gleichwohl wird das
Betreuungsgeld, das ab 2013 Müttern und Vätern gezahlt werden soll, die sich selbst der Pflege und Erziehung ihrer Kinder während der ersten drei Lebensjahre widmen, immer
wieder als politisch unverantwortlich und rückschrittlich kritisiert, da es „traditionelle Geschlechterrollen“ zementiere.
Wir weisen deshalb darauf hin, dass das Betreuungsgeld – als Geldleistung - ein hart erkämpfter Kompromiss ist, mit dessen Infragestellung auch das Krippenausbauprogramm
wieder auf die politische Tagesordnung kommen würde.
Bei der öffentlichen Diskussion um Fremdbetreuung wird übersehen, dass
- mehr als 70 Prozent der Eltern wünschen, ihr Kind in den ersten Lebensjahren selbst zu versorgen und zu erziehen und es nicht in eine Fremdbetreuung geben wollen,
- die NICHD Langzeit- und Großstudie hinreichend erwiesen hat, dass Krippenerziehung mit beachtlichen Risiken verbunden ist.
- Schweden 300 Euro, Norwegen 450 Euro, Frankreich und Finnland einkommensabhängig zum Teil noch viel höhere Erziehungsgelder an selbsterziehende Eltern zahlen und zwar ohne Geldmissbrauchsdiskussion.
Wir weisen entschieden zurück, dass die elterliche Betreuung als gesellschaftspolitischer Rückschritt dargestellt wird. Im Gegenteil ist nach aktuellem Stand der Entwicklungspsychologie und Bindungsforschung eine sichere Mutter-/Vaterbindung
Voraussetzung für die Bildungsfähigkeit und gesunde Entwicklung des Kindes.
Es ist nicht akzeptabel, dass manche interessierte Gruppen ihre Vorstellung einer flächendeckenden Krippenbetreuung für alle Eltern durchsetzen wollen. Eltern muss die Freiheit erhalten bleiben, selbst untereinander die häusliche und außerhäusliche
Arbeit auszuhandeln ohne bevormundet zu werden.
Das Betreuungsgeld ist eine Anerkennung für die Erziehungsleistung von Eltern und ein erster Schritt in Richtung verfassungsgemäßer Wahlfreiheit. Außerhäusliche
Krippenbetreuung wird heute aus Steuermitteln mit über 1000 € monatlich pro Krippenplatz staatlich subventioniert. Es ist nicht hinnehmbar, dass selbsterziehende Eltern, die dafür teilweise auf Erwerbseinkommen verzichten, finanziell doppelt belastet
bleiben, indem sie die von ihnen nicht genutzten Krippenplätze noch mitbezahlen, ohne dafür wenigsten einen geringfügigen Ausgleich von 150 € zu erhalten.
Wir fordern deswegen, dass das Betreuungsgeld, wie geplant kommt und in bar ausbezahlt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hedwig Frfr. v. Beverfoerde – Initiative Familienschutz (Zivile Koalition e.V.)
Wolfgang Bergmann - Institut für Kinderpsychologie und Lerntherapie Hannover
Liudger Berresheim - Bundesvorstand Deutsche Zentrumspartei
Odila Carbanje - Stellv. Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL)
Mathias v. Gersdorff - Aktion Kinder in Gefahr (DVCK e.V.)
Horst Hennert - Chefredakteur Erziehungstrends
Birgit Kelle - Vorsitzende Frau 2000plus e.V.
- Vorsitzende Lobby Leben e.V.
Reinhard Klein - Hilfe zum Leben Pforzheim e.V.
- Bürgerliste Büchenbronn
Eckhard Kuhla - AGENS, Arbeitsgemeinschaft zur Verwirklichung der Geschlechterdemokratie
Christiane Lambrecht – CDL Bayern
Siegbert Lehmpfuhl - Team.F . Neues Leben für Familien e.V.
Martin Lohmann - Sprecher d. Arbeitskreises Engagierter Katholiken (AEK) für d. CDU
-Bundesvorsitzender des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL)
Christa Meves - Verantwortung für die Familie e.V.
Maria Steuer - Familiennetzwerk (Familien e.V.)
Dr. Albert Wunsch, Erziehungswissenschaftler, im Vorstand des Familienbundes im Erzbistum Köln
Barbara Zukunft-Huber, Kinderphysiotherapeutin
Mittwoch, 2. Dezember 2009 - 17:27 Uhr
Beeindruckendes Votum für demokratische Grundrechte
(ej) Die deutschen Meinungsführer sind sich ihres heiligen Zorns über den Schweizer Volksentscheid einig: Der Volksentscheid, Minarette per Verfassung zu verbieten, sei unmoralisch und eines modernen Landes unwürdig. Und als selbsternannte Richter legten sie noch eins drauf und bezeichneten diese demokratische Entscheidung als „völkerrechtswidrig“!
Die Süddeutsche Zeitung sprach von einem „Kolateralschaden der direkten Demokratie". So könne es eben kommen, schreibt oberlehrerhaft deren Korrespondent, „wenn das Volk nicht nur über Turnhallen oder Transrapidbahnen abstimmt, sondern über alles.“
Die Schweizer, so wurden sie von den deutschen Mainstream-Medien belehrt, hätten wider besseres Wissen für eine Annahme der umstrittenen Initiative gestimmt, da das Minarettverbot keine Probleme löse. Die bedauernswerten Schweizer, muss der Leser folgern, waren offenbar zu dumm oder dessinformiert und der Ausfluss „diffuser Ängste“, um die Implikationen ihres politischen Willens zu verstehen.
Die Angst liegt jedoch auf Seiten der politischen Nomenklatur und deren gleich gerichteter Medien. Dort geht die Angst um und zwar vor der Demokratie! Demokratie heißt Volksherrschaft, und es gehört zu Risiken dieser Regierungsform, dass das Volk manchmal anders denkt und fühlt als seine oft abgehobene Regierung samt seiner medialen Interpreten.
Das politische Establishment der Schweiz organisierte eine gewaltige und zum Teil dümmliche Einschüchterungskampagne: Die Schweiz würde sich ins Abseits manövrieren mit dem Kampf gegen die Minarette. Plakate wurden verboten. Man malte das Schreckgespenst arabischer Boykotte an die Wand. Doch alle Drohungen halfen nicht: Selten war der Abstand zwischen den Eliten und den gewöhnlichen Bürgern in der Schweiz so groß.
Das Ergebnis der Abstimmung war nicht Ausdruck von Angst, sondern von Mut. Eine Mehrheit der Schweizer hat sich gegen alle Bevormundungen die Freiheit herausgenommen, eine andere Meinung zu vertreten als die von den Politikern und Intellektuellen gewünschte. Ein gefährliches Demokratieverständnis liegt der Auffassung zugrunde, dass eine Abstimmung nur in einer Richtung zu verlaufen habe. Demokratie ist die Staatsform der verschiedenen Möglichkeiten. Nur in Diktaturen dürfen die Leute, sofern sie überhaupt gefragt werden, einen Stimmzettel ausfüllen, auf dem sich keine Auswahl bietet. Wobei es in der EU bekanntermaßen auch die Möglichkeit gibt, solange abstimmen zu lassen, bis das richtige Ergebnis proklamiert werden kann.
Gerade die EU hat sich unter dem Ansinnen ihrer Staatswerdung zu einem Instrument der Demokratieverhinderung entwickelt. Viele Brüsseler Institutionen sind auf der Grundlage eines soliden Misstrauens gegen die eigenen Bevölkerungen von oben nach unten errichtet worden. Elementare Volksrechte einer Demokratie werden erfolgreich verhindert und man wundert sich dann über die mangelnde Wahlbeteiligung in diesen Ländern.
In der Schweiz, einer der ältesten Rechtsstaaten der Welt, ist es genau umgekehrt: Hier hat sich die Demokratie als Staatsform von unten nach oben verfestigt.
Was es auch immer für sonstige Gründe für das Abstimmungsergebnis gab: Die Schweizer Bürger sind hellhörig geworden, als sie sich mit einer Religion konfrontiert sahen, die im Unterschied zum Christentum ihren weltlichen und somit politischem Herrschaftsanspruch noch immer geltend macht. Das Minarett wurde als Ausdruck des politischen Islam bekämpft und als Markierung, mit der sich die Muslime von der säkularen Schweizer Leitkultur Richtung Parallelgesellschaft abgrenzen wollen.
Was uns die deutschen Meinungsmacher verschweigen: Die Ausübung ihrer Religion bleibt den Muslimen weiterhin unbenommen. Von einer Einschränkung ihrer Glaubensfreiheit kann nicht im Ansatz die Rede sein!
Im übrigen haben die Schweizer erkannt, dass der Islam eine problematische Religion ist, weil er die Trennung zwischen Kirche und Staat bis heute nicht zustande brachte. Das Ergebnis der Schweizer gegen Minarette, legt deshalb ein beeindruckendes Votum für demokratische Grundwerte ab. Die Schweizer Bürger können es deshalb, weil ihnen noch die elementaren Volksrechte gegen Fehlentscheidungen der politische Klasse durch ihre Verfassung garantiert sind.
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