Standpunkte
Das ZENTRUM bezieht Position:
Dienstag, 17. November 2009 - 20:44 Uhr
Resolution zur Familienpolitik
Bereich Erziehung und Bildung
Die Medien bringen es uns tagtäglich ins Haus: Deutschland befindet sich in einem Erziehungs- und Bildungsnotstand. Dies liegt jedoch nicht an einer mangelnden „Sozialisierung“ unserer Kinder und Jugendlichen, sondern an der total verfehlten sozialistischen Familienpolitik und Verkennung dessen, was dem Wohl des Kindes entspricht.
Die Lösung liegt in der Forderung der Deutschen Zentrumspartei, dass die natürliche Familie aus Vater und Mutter mit Kindern politisch gestärkt wird. Wirtschaft wie Gesellschaft haben hieraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Sie haben sich ihrer Rückbindung an die Familie bewusst zu machen, der „als Grundeinheit der Gesellschaft und natürlicher Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder, der erforderliche Schutz und Beistand gewährleistet werden sollte“ (aus der Präambel der UN-Konvention über die Rechte des Kindes). Bei allen gesetzgeberischen Initiativen ist eine „Familienverträglichkeitsprüfung“ obligatorisch einzuführen.
Anstelle der Sozialisierung ist die Liebe zu setzen. Der Staat und die Krippen sind nicht in der Lage, eine Erziehung aus Liebe zu leisten. In der Familie gibt es keine Halbtagsstellen und immer neue Bezugspersonen, wie im öffentlichen Erziehungs- und Betreuungswesen. „Vater Staat kann nicht lieben“ (Jürgen Liminski), er kann lediglich die Gefäße, in denen Liebe gepflegt wird, schützen.
Die ganztägige Trennung von den Eltern stellt eine extreme psychische Belastung für die Kinder dar, heißt es in einem „Memorandum“ der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung. Die Politik hat Sorge zu tragen, dass ein familiengerechter Lohn aus der herkömmlichen Erwerbswirtschaft ausreicht. Familien dürfen nicht „marktkonform“ manipuliert werden. Es darf nicht sein, dass Vater und Mutter arbeiten gehen müssen um das zum Leben notwendige erwirtschaften zu können. Als Folge geht auch die Arbeitslosigkeit in der gesamten Wirtschaft ebenso wie die Umweltbelastung durch den oft doppelten Individualverkehr zurück.
Daraus folgt die soziale Anerkennung der Familienarbeit. Wahlfreiheit ist erst dann gegeben, wenn Familien auch finanziell ihrer Verantwortung gerecht werden können. Die Politik muss die Familie im Steuer- und Abgabenrecht als solche anerkennen (Familiensplitting). Die Bevorzugung von Familienvertretern bei der Anstellung in der Wirtschaft ist zu sichern. Dies gilt auch im Blick auf die Zeit nach Erfüllung der Erziehungsarbeit.
Seit Jahren schon fordert die Deutsche Zentrumspartei die schnellstmögliche Einführung des Familienwahlrechtes.
Dies ist richtungsweisend der Ausweg um dem Demographieproblem als Grundproblem der postmodernen Gesellschaft entgegen zu wirken. In aller Deutlichkeit hat dies jüngst der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof klargestellt und damit die Familienpolitik der Deutschen Zentrumspartei bestätigt.
Der Bundesvorstand der Deutschen Zentrumspartei – Fulda, den 29.08.2009
Sonntag, 27. April 2008 - 22:45 Uhr
Resolution der Deutschen Zentrumspartei zur aktuellen Familienpolitik

Die Deutsche Zentrumspartei fordert ein sofortiges Umdenken und Korrektur des von der Großen Koalition beschlossenen verfassungswidrigen „Paradigmenwechsel in der Familienpolitik“.
Mit dem Schlagwort der „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ wird die unter der „rot-grünen“ Bundesregierung beschlossene Neuausrichtung der Familienpolitik nun von der CDU-Ministerin v.d. Leyen fortgeführt und verfassungswidrig umgesetzt.
„Kindesmissbrauch“ durch die Eltern und „Bildungsmisere“ der Kinder war willkommener Anlass, Gesetzesnovellierungen zum weitreichenden gesellschaftlichen Umbau auf den Weg zu bringen und in neo-sozialistischer Manier die familiare Einheit aufzulösen.
1. Am Donnerstag hat einstimmig der Deutsche Bundestag gegen die Stimme des Volkes das „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ verabschiedet. Was auf den ersten Blick gut und richtig erscheint, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als fatales Einfallstor zur Aushöhlung der grundrechtlich normierten Erziehungsverantwortung der Eltern. Damit Kinder besser vor Missbrauch durch ihre Eltern geschützt werden können, hat der Gesetzgeber gleich ganz die elterliche Verantwortung für ihren Nachwuchs abgeschafft. Das staatliche Wächteramt hätte bislang die Eltern an ihre grundgesetzliche Pflicht zur Erziehung erinnern müssen, weil die „Gefährdung des Kindeswohls“ an die elterliche Erziehung gebunden war.
An Statt ihre Erziehungskompetenz zu stärken und die öffentliche Erziehungshilfe personell und finanziell ausreichend auszustatten, bietet der Gesetzgeber nun allen Eltern die staatliche Ersatzerziehung an. Diese erfolgt, wenn Eltern nicht mehr mithelfen wollen, eine angenommene „Gefahr“ für das Kindeswohl abzuwenden
und
2. durch das von der CDU-Bundesfamilienministerin vorgelegte „Kinderförderungsgesetz“.
Es sieht vor, dass ab Geburt ein Kind in öffentlichen Einrichtungen betreut werden kann, „wenn durch diese Leistung seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert wird“. Ein Rechtsanspruch auf die staatliche frühkindliche Förderung ist – zunächst als Angebot an die Eltern – für alle Kinder ab dem 12. Lebensmonat sichergestellt. Ihr Haus schreibt als Begründung für diesen flächendeckenden Betreuungsaus¬bau wörtlich: „Die frühe Förderung (stellt) eine wertvolle Ergänzung der Bildung und Erzie¬hung in der Familie dar. Bei den Kindern, die von ihren Eltern nicht die notwendige Förderung erhalten, sichert eine frühe Förderung die Basisbedürfnisse der Kinder“.
Die CDU-geführte Bundesregierung verletzt das Subsidiaritätsprinzip, da der Staat einerseits mehr und mehr (weit über sein „Wächteramt“ hinaus) Erziehungsaufgaben wahrnimmt, die genauso gut (bzw. besser) die Familie leisten kann. Andererseits entzieht er den Familien gerade die Mittel und Möglichkeiten, ihre verfassungsgemäße Aufgabe erfüllen zu können.
Durch die vehemente Ablehnung eines „Betreuungsgeldes“ durch die Bundesfamilienministerin, keine Anpassung des Kindergeldes an den Bedarf und die anhaltende verfassungswidrige Besteuerung des Familieneinkommens wie der Sozialabgaben entsteht vielfach eine wirtschaftliche Not, die Familien geradezu drängen, das mit Milliarden subventionierte öffentliche „Erziehungsangebot“ wahrzunehmen.
Das Gesetz deckt so einen „Bedarf“, der wegen der Benachteiligung von Familien überhaupt erst durch den Staat erzeugt wurde. Kinder können (und müssen dann vielfach) öffentlich betreut werden in einem Alter, das von vielen Wissenschaftlern bedenklich für die gesunde Entwicklung des Kindes angesehen wird.
Entgegen dem erst vor wenigen Tagen ergangenen Verfassungsgerichtsurteil hat die „Große Koalition“ die Individualinteressen der Erwachsenen damit höher bewertet als das Wohl des Kindes, denn sein Recht auf Erziehung durch die Eltern (Artikel 18 der UN – Konvention über die Rechte des Kindes) bleibt auf der Strecke.
Die Deutsche Zentrumspartei fordert:
1. Stopp der Vergesellschaftung der Familie.
2. Gerechtigkeit für Familien durch vollinhaltliche Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.
3. Anerkennung und Förderung der Familien, die durch die Erziehung ihrer Kinder einen unersetzbaren Beitrag zur stabilen gesellschaftlichen Ordnung leisten.
4. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern für die Zukunftsfähigkeit des Staates in einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung.
5. Achtung der subsidiären Verantwortlichkeit von Familie, Gesellschaft und Staat.
6. die personelle und finanzielle Aufstockung der Jugendämter wie Verbesserung ihrer fachlichen Arbeit und deren Kontrolle zur Erfüllung ihrer Aufgabe, junge Menschen „in ihrer Entwicklung (zu) fördern und die Erziehung in der Familie (zu) unterstützen und (zu) ergänzen“ (§ 8 SGB-AT).
Fulda, den 25. April 2008
Der Bundesvorstand
gez. Gerhard Woitzik
Bundesvorsitzender der Deutschen Zentrumspartei
Dienstag, 22. April 2008 - 20:53 Uhr
Einfallstor zur staatlichen Erziehung

Zentrumspartei in Sorge um die verfassungsmäßige Ausgestaltung des elterlichen Erziehungsauftrages – bevorstehende Verabschiedung des „Kinderförderungsgesetzes“ definiert Erziehungsstandards
Ein Zwischenruf von Liudger Berresheim,
Sprecher für Familienpolitik im Bundesvorstand
Mit großer Sorge beobachtet die Deutsche Zentrumspartei die zunehmende Ausrichtung der Familienpolitik der Bundesregierung an den Individualinteressen einzelner Familienmitglieder, z. B. an denen der Kinder. Dabei wird übersehen, dass Ehe und Familie „mehr“ ist als die Summe ihrer einzelnen Mitglieder. Letztlich wird diese Politik weder einer „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ noch den „Interessen des Kindes“ gerecht. Immer offenkundiger wird die Absicht, kurzsichtige wirtschaftspolitische Bedürfnisse zu befriedigen und die staatliche Beeinflussung der gesellschaftlichen Ordnung über die Erziehung der Kinder zu erreichen.
Auch hier scheut die derzeitige Regierung nicht den Verfassungsbruch um ihre Ziele durchzusetzen. So behauptet die Bundesjustizministerin Zypries wörtlich in einem Interview der „Welt“ vom 19.4.2008:
„WELT ONLINE: Die Werteordnung des Grundgesetzes, die nur einen besonderen Schutz für Ehe und Familie vorsieht, ist also nicht mehr zeitgemäß?
ZYPRIES: Der besondere Schutz für Ehe und Familie muss ergänzt und fortentwickelt werden. Unsere Verfassung ist von 1949. Seitdem hat sich eine Menge getan. Als ich in den 50er-Jahren aufgewachsen bin, wurde ich anders behandelt als die Kinder heute. Das ist gar keine Frage. Und das Recht muss sich veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen anpassen.“
Sie übersieht, dass alle Grundrechte – also auch Artikel 6 – als „unmittelbares Recht“ gelten und ihr zugrundeliegender Sinn nicht geändert werden kann. Alle Grundrechte unterliegen der sogenannten „Ewigkeitsgarantie“ gemäß Artikel 79 Absatz 3 GG. Daher sind die Grundrechte nicht den jeweiligen politischen Absichten anzupassen. Vielmehr hat sich die Politik an der Verwirklichung dieser Rechte, die der Natur des Menschen entspringen, zu orientieren.
Die als „Paradigmenwechsel“ vereinbarte Neuorientierung in der Familienpolitik geht aber andere Wege. Sie betreibt geradezu einen gesellschaftlichen Umbau. Als Einfallstor dazu dient die Novellierung der „elterlichen Sorge“ mit dem Gesetz über „Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen“, dass am Donnerstag verabschiedet wird. Hatten bislang Eltern zu erziehen, solange das Kindeswohl nicht gefährdet war, müssen sie nun erziehen, wie es dem Wohl des Kindes entspricht. Wer definiert nun, was dem Wohl des Kindes entspricht, wer sagt, was wirklich sinnvoll für das Kind ist?
Das neue „Kinderförderungsgesetz“, das im Wesentlichen noch vor der Sommerpause verabschiedet wird, hält ab Geburt die „frühkindliche Förderung“ für notwendig. „Bei den Kindern, die von ihren Eltern nicht die notwendige Förderung erhalten, sichert eine frühe Förderung die Basisbedürfnisse der Kinder“, schreibt die Bundesregierung dazu. Dann müssen Eltern im Zweifel jetzt vor Gericht begründen und beweisen, dass sie nicht gegen das Kindeswohl verstoßen, wenn sie ihr Kind erst mit drei Jahren in den Kindergarten schicken.
Doch die Mitarbeit der Eltern an den staatlichen Erziehungszielen funktioniert viel subtiler als über „Verpflichtung“ und „Zwang“. Er wird über die wirtschaftliche Not vieler Familien (besonders mit mehreren Kindern) erreicht. Müssen Eltern vielerorts für die nachmittägliche Betreuung in der Schule immer höher werdende Eigenbeteiligungen leisten, ist das gleiche Angebot an den Ganztagsschulen kostenfrei. Durch das neugestaltete „Unterhaltsrecht“ ist der Unterhaltsanspruch für die geschiedene oder getrennt lebende Mutter auf drei Jahre begrenzt. Dann müssen sie, so die Verfassungsgerichtsentscheidung vom 28. 02. 2007, wieder ihrer „Erwerbsobliegenheit“ nachkommen. Denn durch den Rechtsanspruch ist die Betreuung des Kindes öffentlich sichergestellt. Schon die Begrenzung des „Elterngeldes“ auf das erste Lebensjahr brachte den allermeisten Familien finanzielle Nachteile. Nach wie vor werden Familien verfassungswidrig in der Steuer- und Abgabengesetzgebung benachteiligt. Aus wirtschaftlicher Not müssen oft beide Elternteile erwerbstätig sein. Mit der jetzt anstehenden Einführung des Rechtsanspruches auf frühkindliche Förderung ab dem zwölften Lebensmonat und der Ablehnung eines „Betreuungsgeld“ werden geradezu viele Eltern gedrängt, die mit Milliarden subventionierte „öffentliche Erziehung“ in Anspruch zu nehmen.
Dies verstärkt die – besonders in Ostdeutschland schon ersichtlich – Tendenz, die eigene Erziehung durch "professionelle" Kräfte ersetzen zu lassen. Eltern, die nicht mehr ihre Kinder erziehen wollen, können diese dann durch Dritte betreuen lassen. Damit wird aber nicht die Erziehungsfähigkeit der Eltern gestärkt, sondern der weiteren Destabilisierung der Familie Vorschub geleistet. Das Gesetz deckt so einen Bedarf, der wegen der Benachteiligung von Familien überhaupt erst durch den Staat erzeugt wurde. Kinder können (und müssen dann vielfach) öffentlich betreut werden in einem Alter, das von vielen Wissenschaftlern bedenklich für die gesunde Entwicklung des Kindes angesehen wird.
Damit verletzt der Staat das Prinzip der Subsidiarität, da er einerseits mehr und mehr (weit über sein „Wächteramt“ hinaus) Erziehungsaufgaben wahrnimmt, die genauso gut (bzw. besser) die Familie leisten kann. Andererseits entzieht er ihnen gerade die Mittel und Möglichkeiten, ihre verfassungsgemäße Aufgabe erfüllen zu können.
"Mit diesem Gesetz wird auch dem Gemeinwohl nicht gedient. Der Staat hat die Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Einzelne und Gruppen die Möglichkeit haben, frei ihre persönlichen Ziele zu erreichen." meint Liudger Berresheim, familienpolitischer Sprecher der Deutschen Zentrumspartei. "Letztlich wird durch die Gesamtheit der Gesetzesänderungen („Paradigmenwechsel“) unsere gesellschaftliche Ordnung ins Gegenteil verkehrt.
Was auf der Strecke bleibt, ist das „Interesse des Kindes“ und sein Recht auf Erziehung durch die eigenen Eltern (Artikel 18 der UN – Konvention über die Rechte des Kindes)."
Montag, 14. April 2008 - 10:28 Uhr
Erklärung der Deutschen Zentrumspartei in Rheinland-Pfalz

zur Abstimmung im Deutschen Bundestag am 11. April 2008
über die Änderung des Stammzellgesetzes
Mit großem Bedauern hat die Deutsche Zentrumspartei das Ergebnis der Abstimmung über die Änderung zum Stammzellgesetz am 11. April 2008 im Deutschen Bundestag zur Kenntnis nehmen müssen.
In der namentlichen Abstimmung waren alle Abgeordneten ohne die sonst übliche Fraktionsgebundenheit völlig frei in der Entscheidung, was aus ihrer persönlichen Meinung das Richtige ist.
442 Abgeordnete haben in Kauf genommen, dass menschliches Leben für Forschungszwecke getötet werden darf, darunter zahlreiche Abgeordnete, die einer „christlichen“ Partei angehören.
31 Abgeordnete aus der CDU/CSU – Fraktion haben sogar für die völlige Freigabe der Forschung an menschlichen Lebewesen gestimmt.
Umso mehr haben wir Achtung vor den Abgeordneten aus allen Fraktionen des Deutschen Bundestages, die für das menschliche Leben und für ein völliges Verbot der Forschung an menschlichen Embryonen stimmten.
118 Abgeordnete des 16. Deutschen Bundestages haben diesen Mut aufgebracht. Sie haben sich standhaft gegen alle wissenschaftlichen Wünsche, materiellen Interessen und des Abwägens, 'einmal ist keinmal', gestellt.
Sie haben eindeutig und unmissverständlich Position bezogen: der Mensch darf nicht alles, was er zu können glaubt.
Menschliches Leben ist zu achten – jederzeit.
Dafür sind wird dankbar.
Sonntag, 30. Dezember 2007 - 23:28 Uhr
Konfessionsstreit bei Zellforschung?
Mit Entschiedenheit tritt die Deutsche Zentrumspartei den Äusserungen Bischof Hubers entgegen, der das Problem der
"embryonalen Stammzellforschung" nun als konfessionelles Dilemma darstellen will.
Für den vernünftig denkenden Menschen, der annimmt, dass mit der Verschmelzung von Samenzelle und Eizelle eines Menschen ein neuer Mensch entsteht, für den heißt schlicht und einfach die Frage:
Darf ich einen Menschen töten, damit durch Forschung möglicherweise die Krankheit eines anderen Menschen einmal geheilt werden kann?
Artikel 1 unseres Grundgesetzes beschreibt die Würde eines jeden Menschen als unantastbar.
Das gilt für alle Menschen und alle Bereiche des menschlichen Lebens:
- für die Euthanasie, wenn ein Mensch sein Leben selbst für unerträglich hält,
- für die Abtreibung, wenn eine persönliche Belastung stärker als das Lebensrecht gewertet wird,
- für die Stammzellforschung, wenn die bewusste Tötung zu Forschungszwecken in Kauf genommen wird.
In ihrer Rede zur Verleihung des Friedensnobelpreises (Oslo, 11. Dezember 1979) sprach Mutter Teresa:
"Viele Leute sind sehr, sehr besorgt über die Kinder in Indien, über die Kinder in Afrika, wo sehr viele sterben, vielleicht an Unterernährung, Hunger und so weiter, doch Millionen von Kindern sterben bewusst durch den Willen der Mutter. Und dies ist auch der größte Zerstörer des Friedens heutzutage. Denn wenn eine Mutter ihr eigenes Kind töten kann, was kann mich dann noch davon abhalten, Sie zu töten, oder Sie, mich zu töten? Es gibt nichts dazwischen."
Umso mehr gilt dies, wenn die Tötung eines Menschens aus dubiosen Forschungsinteressen veranlasst wird.
„In unserer gesamten zwanzigjährigen Forschungstätigkeit hat kein einziger Aspekt der Forschung mit embryonalen Stammzellen des Menschen zu unserem Verständnis von adulten oder Nabelschnurblutstammzellen beigetragen. Es irritiert mich sehr, zu hören, dass Forscher, die mit humanen embryonalen Stammzellen arbeiten, dies damit rechtfertigen, ihre Forschung sei notwendig für neue adulte Stammzelltherapien. Adulte Stammzelltherapien sind aus sich heraus erfolgreich und bedürfen in keiner Weise der embryonalen Stammzellforschung."
Prof. Dr. med. Colin McGuckin, Universität Newcastle
Achtung vor der Würde des Menschen heißt Lebensschutz von Anfang bis zu seinem natürlichen Ende.
Und das ist nicht alleinig die Position des Papstes. Das ist die Haltung eines nachdenkenden Menschen aus der Einsicht: Was du nicht willst, was man dir tut (oder angetan hätte), das füge auch keinem anderen zu.